Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt; nach deren beiderseitiger Unterzeichnung werden je eine dieser Urschriften beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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