Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Der Bund wird abklären, inwieweit – entsprechend den bisherigen Dezentralisierungsmaßnahmen des Landes Niederösterreich – einem allfälligen ergänzenden Bedarf nach dezentralisierten Zugangsmöglichkeiten zu Bundesbehörden (Außenstellen, Amtstage) in Sitzgemeinden Rechnung getragen werden kann.
In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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