Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Niederösterreichische Landesregierung stimmt der vorgesehenen, als Anlage ./1 angeschlossenen Verordnung der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes 1920 zu.
In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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