Art. 4 NÖ VBVBLOL

NÖ VBVBLOL - Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land NÖ über die bezirksgerichtliche Organisation im Land NÖ

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Sitzgemeinden wird auf deren Wunsch kostenlos je eine Erstausstattung einer Bildschirmeinheit (bestehend aus einem IBM Personal Computer [Type XT oder PS2/30], einem Monobildschirm, einer Tastatur und einem Matrixdrucker [Proprinter]), die für Abfragen aus dem ADV-Grundbuch nach dem § 8 GUG mittels des Postdienstes BTX geeignet ist, vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt werden.

(2) Die Schaffung der jeweils erforderlichen Anschlußbedingungen (z. B. die Herstellung einer Postleitung) obliegt den Sitzgemeinden.

In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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