Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Bundesminister für Justiz wird sich darum bemühen, mit den Sitzgemeinden das Einvernehmen über die weitere Verwendung jener Räumlichkeiten zu erzielen, die durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte frei werden.
In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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