Art. 12 NÖ VABVNWEBB

NÖ VABVNWEBB - Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

In Kraft seit 17.11.2006 bis 31.12.9999
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