§ 12 NÖ TBV Antrag

NÖ TBV - NÖ Tagesbetreuungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Antrag des Rechtsträgers auf Bewilligung der Errichtung und des Betriebes einer Tagesbetreuungseinrichtung hat insbesondere zu enthalten:

1.

ein sozialpädagogisches Konzept;

2.

einen Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Finanzkonzept);

3.

einen Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals;

4.

Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an der in Betracht kommenden Liegenschaft sowie eine Beschreibung deren Lage, des Ausmaßes und der beabsichtigten Nutzung (Lage-, Baupläne);

5.

eine Betriebsbeschreibung mit Angaben über die beabsichtigte Anzahl der Minderjährigen, der Gruppen, der Betreuungspersonen und Hilfskräfte, Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Sportmöglichkeiten;

6.

Bau- und Benützungsbewilligung oder Anzeige der Fertigstellung des Bauvorhabens an die Baubehörde, Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen;

7.

Befund über die Trinkwasserqualität, soferne die Versorgung nicht über eine öffentliche Trinkwasserleitung erfolgt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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