§ 6 NÖ RRM Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung

NÖ RRM - Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Der Abbau von Sand und Kies in den Eignungszonen gemäß Anlage 2 ist in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 festgelegten Standorten und Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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