§ 1 NÖ RRM Geltungsbereich

NÖ RRM - Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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