Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Raumordnungsprogramme für Sachbereiche haben die anzustrebenden Ziele und erforderlichen rechtlichen Maßnahmen, Infrastruktur- und Förderungsmaßnahmen des Landes im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und sonstige Entwicklung des Landes festzulegen.
In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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