§ 11 NÖ ROG 2014 Raumordnungsprogramme für Sachbereiche

NÖ ROG 2014 - NÖ Raumordnungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Raumordnungsprogramme für Sachbereiche haben die anzustrebenden Ziele und erforderlichen rechtlichen Maßnahmen, Infrastruktur- und Förderungsmaßnahmen des Landes im Hinblick auf die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und sonstige Entwicklung des Landes festzulegen.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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