NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Fundstelle

NÖ MTG - NÖ Monitoringgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG)
StF: LGBl. 9291-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 13. Dezember 2012 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

 

1. Abschnitt:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

 Geltungsbereich

2. Abschnitt:

Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

§ 2

 NÖ Monitoringausschuss

§ 3

 Bestellung der Ausschussmitglieder

§ 4

 Aufgaben des NÖ Monitoringausschusses

§ 5

 Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Verschwiegenheitspflicht

§ 6

 Geschäftsführung des NÖ Monitoringausschusses

§ 7

 Ruhen und Enden von Funktionen

 

In Kraft seit 31.01.2013 bis 31.12.9999
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