Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz regelt die Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006, BGBl. III Nr. 155/2008, im Rahmen der Vollziehung des Landes.
In Kraft seit 31.01.2013 bis 31.12.9999
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