Zur Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 in Angelegenheiten im Sinne des § 1 ist in Niederösterreich ein unabhängiger und weisungsfreier Ausschuss (NÖ Monitoringausschuss) einzurichten.
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