§ 14 NÖ MSG 20002 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

NÖ MSG 20002 - NÖ Musikschulgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen im Rahmen dieses Gesetzes gelten jeweils für Personen beiderlei Geschlechtes.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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