Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
In Kraft seit 28.05.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 39 NÖ LVGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 NÖ LVGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 NÖ LVGG