§ 6 NÖ LGV § 6

NÖ LGV - NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl.Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009, Anwendung. Die Behörden nach § 3 sind Vollstreckungsbehörden für die Einbringung geschuldeter Verwaltungsabgaben im Sinne des § 2 Abs. 2 lit.b der Abgabenexekutionsordnung, BGBl.Nr. 104/1949 in der Fassung BGBl. I Nr. 151/2009.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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