Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Bediensteten, die Parteistellung in einem Straf- oder Zivilprozess haben und deren Prozessführung auch im dienstlichen Interesse liegt, können die Prozesskosten einschließlich der angemessenen Kosten der berufsmäßigen Parteienvertretung ersetzt werden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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