Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif maßgebend.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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