NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001) Fundstelle

NÖ FischG 2001 - NÖ Fischereigesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

LGBl. 6550-1

LGBl. 6550-2

LGBl. 6550-3

LGBl. 6550-4

LGBl. 6550-5

LGBl. 6550-6

LGBl. Nr. 83/2015

LGBl. Nr. 12/2018

[CELEX-Nr.: 32013L0017]

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 81/2022

Abschnitt I: Allgemeines

§ 1

Ziele

§ 2

Geltungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Fischereirecht

§ 5

Besatzpflicht

§ 6

Aussetzen von Wassertieren

§ 7

Fangstatistik und Fangbericht

§ 8

Vertretung mehrerer Fischereiberechtigter

Abschnitt II: Fischereipolizeiliche Bestimmungen

§ 9

Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen

§ 10

Schonzeiten und Brittelmaße

§ 11

Lizenzen

§ 12

Weidgerechte Ausübung des Fischens, Verbote

§ 13

Ausnahmen von Verboten

Abschnitt III: Fischerkarten und Fischergastkarten

§ 14

Fischerkarte, Fischerkurs

§ 15

Fischerkartenabgabe und Verbandsbeitrag

§ 16

Fischergastkarten

Abschnitt IV: Fischereischutz

§ 17

Aufgaben der Fischereiaufseher

§ 18

Bestellung von Fischereiaufsehern, Fischereiaufseherkurs

§ 18a

Weiterbildung von Fischereiaufsehern

Abschnitt V: Fischereireviere

§ 19

Reviereinteilung

§ 20

Eigenreviere

§ 21

Pachtreviere

§ 22

Zuweisung von Fischwässern zu Eigenrevieren (Mitbewirtschaftung)

§ 23

Verpachtung

§ 24

Pachtfähigkeit des Pächters

Abschnitt VI: Beziehungen der Fischerei zu anderen Rechten

§ 25

Benützung von Grundstücken

§ 26

Fischen in überfluteten Gebieten

§ 27

Beziehungen zu anderen Rechten

Abschnitt VII: Fischereikataster

§ 28

Fischereikataster

Abschnitt VIII: NÖ Landesfischereiverband

§ 29

NÖ Landesfischereiverband

§ 30

Organe und Zusammensetzung

§ 31

Aufgaben des NÖ Landesfischereiverbandes

§ 32

Fischereirevierverbände

§ 33

Organe und Zusammensetzung

§ 34

Aufgaben der Fischereirevierverbände

§ 35

Revierbeiträge

Abschnitt IX: Übertretungen und Strafen

§ 36

Strafbestimmungen

§ 37

Verfall von Gegenständen

§ 38

Hilfeleistung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Abschnitt X: Rechtsakte der Europäischen Union

§ 39

Rechtsakte der Europäischen Union und Informationsverfahren

Abschnitt XI: Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 40

Schlussbestimmungen

§ 41

Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 03.12.2022 bis 31.12.9999
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