§ 44 NÖ BTV 2014 Sprachliche Gleichbehandlung

NÖ BTV 2014 - NÖ Bautechnikverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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