(1) Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.
0 Kommentare zu § 21 NÖ AO 2016