Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 03.05.1998 bis 31.12.9999
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