§ 7 MVÜ-VO Inkrafttreten

MVÜ-VO - Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Diese Verordnung samt Anlage tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die MVÜ-VO, BGBl. II Nr. 442/2012, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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