Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz eins§ 43 in der Fassung BGBl. I Nr. 115/2010 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.Paragraph 43, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2010, tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Zulässigkeit der Verwendung von bereits in Betrieb befindlichen Waagen, die keine Möglichkeit der Berücksichtigung der Tara besitzen und im rechtsgeschäftlichen Verkehr für die in § 43 vorgesehenen Zwecke verwendet oder bereitgehalten werden, endet mit 31. 12. 2015.Die Zulässigkeit der Verwendung von bereits in Betrieb befindlichen Waagen, die keine Möglichkeit der Berücksichtigung der Tara besitzen und im rechtsgeschäftlichen Verkehr für die in Paragraph 43, vorgesehenen Zwecke verwendet oder bereitgehalten werden, endet mit 31. 12. 2015.
In Kraft seit 31.12.2010 bis 31.12.9999
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