§ 28 MedienG Medienrechtliche Verantwortlichkeit

MedienG - Mediengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Medieninhaltsdelikte bestimmt sich, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den allgemeinen Strafgesetzen.

In Kraft seit 01.01.1982 bis 31.12.9999
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