§ 59 LStVG. 1964

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit 31. März 1938 sind außer Wirksamkeit getreten:

a)

das Gesetz, betreffend die Regelung der Straßenverwaltung, LGBl. Nr. 50/1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 37/1931, geänderten Fassung;

b)

das Gesetz, betreffend die Bildung von Konkurrenzen für die Erhaltung und Instandsetzung einiger Straßenzüge Steiermarks, LGBl. Nr. 53/ 1926, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 35/1931, geänderten Fassung;

c)

das Gesetz, betreffend die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung und Instandsetzung der Bezirksstraße I. Klasse Gußwerk-Großreifling in den Bezirken Mariazell und Sankt Gallen, LGBl. Nr. 123/1923, in der durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 49/1931, geänderten Fassung;

d)

das Gesetz über die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung der Gesäusestraße, LGBl. Nr. 6/1938;

e)

die §§ 47, 48, 49 und 65 der Landes-Straßenpolizeiordnung, LGBl. Nr. 56/1935.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008

In Kraft seit 05.07.2008 bis 31.12.9999
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