§ 58b LStVG. 1964 Verweise

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes – EisbEG, BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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