§ 60 LStVG. 1964 Zeitliche Geltung

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz wurde mit LGBl. Nr. 154/1964 wiederverlautbart. Seit dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 16. Juli 1964, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wiederverlautbarten Text des Gesetzes gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008

In Kraft seit 05.07.2008 bis 31.12.9999
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