§ 5 LKVO

LKVO - Loskennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum in der Kennzeichnung angegeben, so kann die Angabe des Loses entfallen, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.

In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
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