Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum in der Kennzeichnung angegeben, so kann die Angabe des Loses entfallen, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.
In Kraft seit 13.12.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 LKVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 LKVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 LKVO