Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Berührt die Anlage die Sprengel mehrerer Bezirksgerichte, so ist jedes für den in seinem Sprengel gelegenen Teil der Anlage zuständig. Diese Gerichte haben das Verfahren auch für die von der Anlage berührten, in Eisenbahneinlagen eingetragenen Liegenschaften durchzuführen.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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