§ 68 LBPG 2002

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 25/2006)

In Kraft seit 08.06.2006 bis 31.12.9999
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