§ 45a LBPG 2002 Anrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Wird ein Ruhestandsversetzungsbescheid nach Eintritt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung aufgehoben, sind die während des Ruhestands empfangenen Geldleistungen auf die rückwirkend gebührenden Aktivbezüge anzurechnen.

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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