§ 56 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 17/2005

In Kraft seit 01.06.2005 bis 31.12.9999
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