Für die Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, die neben den Amtstiteln geführt werden können:
bei der Verwendung als | Verwendungsbezeichnung |
Landesamtsdirektor | Landesamtsdirektor |
Stellvertreter des Landesamtsdirektors | Landesamtsdirektor-Stellvertreter |
Landtagsdirektor | Landtagsdirektor |
Stellvertreter des Landtagsdirektors | Landtagsdirektor-Stellvertreter |
Vorstand einer Abteilung des Amtes der Landesregierung | Abteilungsvorstand |
Leiter einer Bezirkshauptmannschaft | Bezirkshauptmann |
Ärztlicher Leiter einer Krankenanstalt | Ärztlicher Leiter der (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Krankenanstalt) |
Leiter einer Krankenabteilung einer Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 6 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373 | Primararzt der (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Krankenanstalt) |
Arzt an Krankenanstalten ab der Dienstklasse V | Oberarzt |
Arzt an Krankenanstalten in den Dienstklassen III oder IV | Assistent |
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