Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Bildungsdirektion für Burgenland gilt als Dienststelle des Landes im Sinne der für Landesbeamtinnen und -beamte geltenden dienst-, disziplinar- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 168 LBDG 1997
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 168 LBDG 1997 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 168 LBDG 1997