Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Der Abschnitt dieses Gesetzes gilt für Landesbeamtinnen und -beamte, die der Bildungsdirektion für Burgenland vorübergehend oder dauernd zur Dienstleistung zugewiesen werden.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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