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Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates im SinneDer Abschnitt dieses Gesetzes sindgilt für Landesbeamtinnen und -beamte, die von der Landesregierung gemäß ArtBildungsdirektion für Burgenland vorübergehend oder dauernd zur Dienstleistung zugewiesen werden. 129b Abs. 1 B-VG ernannten Personen. Es sind dies
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Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates im SinneDer Abschnitt dieses Gesetzes sindgilt für Landesbeamtinnen und -beamte, die von der Landesregierung gemäß ArtBildungsdirektion für Burgenland vorübergehend oder dauernd zur Dienstleistung zugewiesen werden. 129b Abs. 1 B-VG ernannten Personen. Es sind dies
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