Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl.Nr. 62/2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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