§ 27 L-AWG

L-AWG - Landes-Abfallwirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl.Nr. 62/2023, tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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