Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
In Kraft seit 01.04.2006 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 L-AVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 L-AVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 L-AVV