Art. 6 KStG 1988

KStG 1988 - Körperschaftsteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Das Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 530/1993, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis 8 betreffen die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes)

9.

Die Z 6 bis 8 sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1993 anzuwenden.

In Kraft seit 01.09.1993 bis 31.12.9999
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