Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 bis 4 betreffen die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes 1988)
5.
Z 4 ist erstmals für das Kalenderjahr 1994 anzuwenden.
In Kraft seit 27.08.1994 bis 31.12.9999
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