Art. 4 KStG 1988

KStG 1988 - Körperschaftsteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis 4 betreffen die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes 1988)

5.

Z 4 ist erstmals für das Kalenderjahr 1994 anzuwenden.

In Kraft seit 27.08.1994 bis 31.12.9999
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