Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1993, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 Novellierungsanordnung)
2.
Z 1 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1994 beginnen.
In Kraft seit 31.07.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 14 KStG 1988
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 14 KStG 1988 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 14 KStG 1988