Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1993, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 Novellierungsanordnung)
2.
Z 1 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1994 beginnen.
In Kraft seit 31.07.1993 bis 31.12.9999
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