Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
(1)Absatz einsDie §§ 24, 25 Abs. 3 bis 7 und 26 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 gelten sinngemäß.Die Paragraphen 24,, 25 Absatz 3 bis 7 und 26 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 gelten sinngemäß.
(2)Absatz 2Der § 7 Abs. 2 erster Satz und der § 8 Abs. 2 JN sind nicht anzuwenden.Der Paragraph 7, Absatz 2, erster Satz und der Paragraph 8, Absatz 2, JN sind nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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