§ 23 KlGG

KlGG - Kleingartengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit darin nichts anderes bestimmt wird, der Bundesminister für Justiz betraut.

In Kraft seit 22.03.1990 bis 31.12.9999
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