Art. 2 KlGG

KlGG - Kleingartengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Dieses Bundesgesetz ist auch für anhängige Verfahren, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, anzuwenden.

In Kraft seit 10.01.1959 bis 31.12.9999
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