Der Beschwerdeführer ist Pächter des Kleingartenloses 28, Gruppe 1, der Kleingartenanlage Groß Jedlersdorf. Nach dem Bescheid vom 28. März 1990 und den vom Beschwerdeführer dazu vorgelegten Plänen wurde die Errichtung eines ebenerdigen, teilunterkellerten Kleingartenhauses gemäß § 71 Wr Bauordnung (offenbar nachträglich) als zulässig erklärt. Ein Zubau zu diesem Kleingartenhaus (überdachte Terrasse) wurde mit Bescheid vom 26. März 1991 ebenfalls gemäß § 71 Wr Bauordnung nachträglich f... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung WienL82109 Kleingarten Wien
Norm: BauO Wr §60 Abs1 lita;BauRallg;KlGG Wr 1996 §23 Abs4;KlGG Wr 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: § 23 Abs 4 Wr KlGG spricht nicht von Neu-, Zu- oder Umbauten oder Bauvorhaben... mehr lesen...