(1) Dieses Gesetz, LGBl.Nr. 29/2013, tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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