(1) Art. XLI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderung betreffend den § 7 Abs. 2, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderung betreffend den § 7 Abs. 2 durch LGBl.Nr. 4/2022 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
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