Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.03.2025
(1)Absatz einsDer Bund leistet aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an die Länder Mittel
1.Ziffer einszum Ausgleich für Mehrausgaben der Länder und
2.Ziffer 2für Mindereinnahmen im Bereich der Krankenanstalten,
die in den Jahren 2020 und 2021 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Die Mittel betragen 750 Millionen Euro und sind den Ländern bis 31. März 2022 zu überweisen.
(2)Absatz 2Die Mittel gemäß Abs. 1 werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):Die Mittel gemäß Absatz eins, werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):
Burgenland
17.702.536
Kärnten
53.553.572
Niederösterreich
107.107.144
Oberösterreich
120.000.000
Salzburg
55.403.604
Steiermark
105.000.000
Tirol
76.847.407
Vorarlberg
31.158.442
Wien
183.227.295
(3)Absatz 3Die Länder übermitteln an den Bund bis zum 30. Juni 2023 eine Evaluierung der Finanzzuweisungen für den Bereich der Krankenanstalten.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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