1.Ziffer einsArbeitszeit die Zeit vom Dienstantritt bis zum Dienstende ohne die Ruhepausen;
2.Ziffer 2Tagesarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden;
3.Ziffer 3Wochenarbeitszeit die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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